Mitglied werden
Kircheneintritt - Übertritt - Umgemeindung
Wenn Sie oder Ihre nicht religionsmündigen Kinder (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten möchten, oder Sie sich als Kirchenmitglied in eine andere Kirchengemeinde umgemeinden lassen möchten, dann finden Sie hier alle Informationen und Formulare, die Sie dazu brauchen, denn wir wollen Ihnen diesen Schritt so unkompliziert wie möglich machen. Damit wir uns im Gespräch über Ihre Beweggründe nicht unnötig mit Formalitäten aufhalten müssen, bieten wir Ihnen an, das entsprechende Formular sich schon vorab auf Ihren Rechner zu laden und auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass die Formulare zum Eintritt und zur Umgemeindung nicht die offiziellen Antragsformulare sind, sondern der einfacheren Bearbeitung des Vorgangs dienen: Wir haben dann bereits alle notwendigen Daten, können die entsprechenden Antragsformulare vorbereiten und zum Gespräch mitbringen, so dass nur noch die erforderlichen Unterschriften fehlen. Andernfalls müssten wir erst im Gespräch die Daten aufnehmen, das Formularerstellen und dies Ihnen dann bei einem weiteren Termin zur Unterschrift vorlegen.
Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt mit uns aufgenommen haben, melden wir uns automatisch bei Ihnen, sobald Ihre Mail, Ihr Fax oder Ihr Schreiben bei uns eingeht, und vereinbaren telefonisch mit Ihnen einen Gesprächstermin.
Natürlich stehen wir Ihnen auch für Fragen zu Verfügung. Ein paar Fragen haben wir bereits im Folgenden aufgenommen und beantwortet. (Den vollständigen Text zeigt Ihnen ein Klick auf die Frage)
Fragen
Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten möchte?
Für den Wiedereintritt ist in der Regel das Pfarramt des Hauptwohnsitzes zuständig. In größeren Städten gibt es manchmal auch eine zentrale Beratungs- und Eintrittstelle für Eintrittswillige. ...
Was kostet mich die Kirchenmitgliedschaft?
Kirchenmitglieder bezahlen Kirchensteuer als Mitgliedsbeitrag sofern sie berufstätig sind oder ein Einkommen haben. ...
Kann ich auch in einer Kirchengemeinde eintreten, in der ich nicht meinen Hauptwohnsitz habe?
Zwar ist grundsätzlich das Pfarramt des Hauptwohnsitzes für die Entscheidung der Aufnahme zuständig, die Aufnahme kann aber auch in einer anderen Gemeinde oder in einer Eintrittsstelle der EKHN erfolgen. ...
Was muss ich tun, wenn ich meine Konfession wechseln will?
Bei Übertritten aus der römisch-katholischen Kirche ist zuvor ein Austritt beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. ...
Wie kann die Konfession eines getauften Kindes geändert werden?
Ein in einer anderen christlichen Kirche getauftes Kind wird bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Mitglied in der Evangelischen Kirche durch eine übereinstimmende schriftliche Erklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten, nach der das Kind der evangelischen Kirche angehören soll. ...
Kann jemand, der/die nicht getauft ist, in die Kirche aufgenommen werden?
Die Aufnahme erfolgt in diesem Fall durch die Taufe. ...
Wie kann ich die Gemeinde wechseln?
Wünscht ein Gemeindeglied einer anderen als seiner Wohnsitzkichengemeinde anzugehören, so bedarf es der Umgemeindung. ...
Kann ich auch mehreren Kirchenangehören?
Nein, normalerweise nicht. ...
Schade ich eigentlich meiner Kirchengemeinde, wenn ich aus der Kirche austrete?
Natürlich tun Sie das! Einmal abgesehen davon, dass es für jede Gemeide schlimm ist, wenn ein Mitglied ihr den Rücken kehrt, so hat der Austritt auch weitreichende finanzielle und personelle Folgen: ...