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Kircheneintritt - Übertritt - Umgemeindung

Wenn Sie oder Ihre nicht religionsmündigen Kinder (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten möchten, oder Sie sich als Kirchenmitglied in eine andere Kirchengemeinde umgemeinden lassen möchten, dann finden Sie hier alle Informationen und Formulare, die Sie dazu brauchen, denn wir wollen Ihnen diesen Schritt so unkompliziert wie möglich machen. Damit wir uns im Gespräch über Ihre Beweggründe nicht unnötig mit Formalitäten aufhalten müssen, bieten wir Ihnen an, das entsprechende Formular sich schon vorab auf Ihren Rechner zu laden und auszufüllen.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare zum Eintritt und zur Umgemeindung nicht die offiziellen Antragsformulare sind, sondern der einfacheren Bearbeitung des Vorgangs dienen: Wir haben dann bereits alle notwendigen Daten, können die entsprechenden Antragsformulare vorbereiten und zum Gespräch mitbringen, so dass nur noch die erforderlichen Unterschriften fehlen. Andernfalls müssten wir erst im Gespräch die Daten aufnehmen, das Formularerstellen und dies Ihnen dann bei einem weiteren Termin zur Unterschrift vorlegen.

Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt mit uns aufgenommen haben, melden wir uns automatisch bei Ihnen, sobald Ihre Mail, Ihr Fax oder Ihr Schreiben bei uns eingeht, und vereinbaren telefonisch mit Ihnen einen Gesprächstermin.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Fragen zu Verfügung. Ein paar Fragen haben wir bereits im Folgenden aufgenommen und beantwortet. (Den vollständigen Text zeigt Ihnen ein Klick auf die Frage)

 TEST

 


Fragen

25.06.2017 EvKiBi

Wie kann die Konfession eines getauften Kindes geändert werden?

Ein in einer anderen christlichen Kirche getauftes Kind wird bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Mitglied in der Evangelischen Kirche durch eine übereinstimmende schriftliche Erklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten, nach der das Kind der evangelischen Kirche angehören soll. ...

25.06.2017 EvKiBi

Wie kann ich die Gemeinde wechseln?

Wünscht ein Gemeindeglied einer anderen als seiner Wohnsitzkichengemeinde anzugehören, so bedarf es der Umgemeindung. ...

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