Menu
Menü
X

Kann ich auch in einer Kirchengemeinde eintreten, in der ich nicht meinen Hauptwohnsitz habe?

Zwar ist grundsätzlich das Pfarramt des Hauptwohnsitzes für die Entscheidung der Aufnahme zuständig, die Aufnahme kann aber auch in einer anderen Gemeinde oder in einer Eintrittsstelle der EKHN erfolgen. ...

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den/die Pfarrer/in der Gemeinde, in der Sie aufgenommen werden möchten, bzw. eine Eintrittstelle. Dort wird dann ein Aufnahmegespräch mit Ihnen geführt. Über die beabsichtigte Aufnahme wird der Kirchenvorstand Ihres Hauptwohnsitzes informiert werden.


top