Wie kann die Konfession eines getauften Kindes geändert werden?
Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so kann diese Erklärung nicht gegen seinen Willen abgegeben werden. Die Eintrittserklärung muss das Versprechen enthalten, das Kind am evangelischen Religionsunterricht und an der Vorbereitung auf die Konfirmation teilnehmen zu lassen.
Nimmt ein getauftes Kind, das nicht der Evangelischen Kirche angehört, ohne diese Erklärung am evangelischen Religionsunterricht und an der kirchlichen Unterweisung teil, so wird seine Mitgliedschaft durch die Konfirmation begründet.