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Was muss ich tun, wenn ich meine Konfession wechseln will?

Bei Übertritten aus der römisch-katholischen Kirche ist zuvor ein Austritt beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. ...

Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche endet mit dem Tag des Austritts am zuständigen Amtsgericht. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche kann am gleichen Tag beginnen. Es kommt jedoch nicht zu Zeiten einer doppelten Kirchensteuerpflicht. (Hierfür sehen die staatlichen Kirchensteuergesetze Sonderregelungen vor: § 4 Abs. 2 RKiStG und § 5 Abs. 1 HKiStG.)

Bei Übertritten aus anderen Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören (ACK), ist zuvor der Austritt gegenüber der Gemeinde zu erklären entsprechend deren jeweiligen Regelungen.

Bei Übertritten aus anderen christlichen Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften muss im Einzelfall geklärt werden, ob eine Taufe erforderlich ist.

Auch hier wird der/die zuständige Pfarrer/in ein Gespräch mit dem/der Betroffenen führen.


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