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Der Vorstand

Zu den Aufgaben des Stiftungsvorstandes gehört es, die Stiftung in der Öffentlichkeit zu vertreten, Zustiftungen und Zuwendungen einzuwerben, damit der Stiftungszweck langfristig gesichert werden kann, sowie die Entwicklung von Werbemaßnahmen. Dazu soll er Kontakte knüpfen, Menschen für die Idee der Stiftung und die Arbeit der Kirche begeistern und gewinnen und diese Kontakte auch längerfristig pflegen. Auch in der Öffentlichkeit soll er für eine angemessene Publizität der Stiftung und ihrer Aktivitäten sorgen.

Auf Antrag des Kirchenvorstands beschließt er gemäß des Stiftungszweckes über die Verwendung der Stiftungsmittel.

Er ist ehrenamtlich tätig und wird vom Kirchenvorstand gewählt und zwar in der Regel zu Beginn der Amtsperiode des Kirchenvorstands. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt, es sei denn, ein Mitglied scheidet vorzeitig aus, dann kann der Kirchenvorstand ein neues Mitglied bis zum Ende der Amtsperiode nachwählen.

Dem Stiftungsvorstand gehören an

  • kbStiftungsvorstand
  • kbStiftungsvorstand

Laut Satzung gehören dem Stiftungsvorstand maximal 5 Personen an. Die genaue Zahl der Mitglieder wird zu Beginn der Amtszeit des Stiftungsvorstands per Beschluss durch den Kirchenvorstand festgelegt.

Außerdem gehört zum Stiftungsvorstand als beratendes Mitglied unser Fundraiser, Herr Michael Schneider, der 2010 erfolgreich den Ausbildungsgang zum ehrenamtlichen Fundraiser der EKHN absolvierte und unserer Stiftung jetzt vor allem im Bereich Konzeptentwicklung zur Verfügung steht.

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