Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand leitet gemäß der Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die Kirchengemeinde. Er trifft nahezu alle Entscheidungen, sowohl personeller als auch sachlicher Art im Rahmen des Haushaltes.
Alle sechs Jahre werden die Damen und Herren von den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt. Die letzte Wahl fand 2021 statt. Neben den gewählten und berufenen Vertreter/innen gehören auch die Pfarrpersonen zum Kirchenvorstand.
In der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat trifft sich der Kirchenvorstand zu seiner Sitzung. Zusätzlich arbeitet der Kirchenvorstand in mehreren Ausschüssen, die sich nach Bedarf treffen: dem Kinder- und Jugendausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Ökumeneausschuss.
Das Leitungsteam, bestehend aus den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, der Stellvertretung und dem Pfarrbüro, bereitet die Sitzungen vor und entscheidet in den alltäglichen Geschäften.
Außerdem entsendet der Kirchenvorstand insgesamt vier Vertreter/innen in die Dekanatssynode Rüsselsheim. Da hier inzwischen immer mehr wichtige Entscheidungen für die Gemeinden und die Region fallen, wird diese Aufgabe auch immer wichtiger.
Schließlich entsendet der Kirchenvorstand VertreterInnen auch zu unterschiedlichen kommunalen Arbeitskreisen.
Da es zur Hauptaufgabe des Kirchenvorstands gehört, die Gemeinde zu leiten, beschäftigen sich die Kirchengemeinde-Vertreter/innen vor allem auch mit der Frage, welche Aufgaben in der Gemeinde wahrgenommen sollen und können und wie dies geschehen kann.
Dabei ist der Kirchenvorstand natürlich auf das Engagement möglichst vieler Gemeindeglieder, ihre Kompetenz, Kreativität und ihre Ideen angewiesen.