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Stiften tut gut!

... und zwar beiden Seiten!

- den Stiftenden, denn das Geld fließt nicht nur voll und ganz dem guten Zweck zu, es bleibt auch auf Dauer erhalten und hilft in der Zukunft mit, seinen Zweck zu erfüllen. Wer stiftet, tut also nicht einmalig etwas Gutes, sondern bleibend! Denn nur die Stiftungserträge können ausgegeben werden, das Stiftungskapital wird gut und sicher angelegt und bleibt unangetastet.

So ist gewährleistet, dass auch der ideelle Wert des Stiftens auf Dauer erhalten bleibt und jeder Stifter / jede Stifterin die Befriedigung haben kann, mit seinem / ihrem Engagement auf Dauer etwas Gutes und Sinn stiftendes getan zu haben.

Denn hinter jedem gestifteten Euro steht eine Vision des gemeinsamen Lebens, die es lebendig zu halten gilt. Dafür steht jede Stifterin/jeder Stifter, dafür steht unsere Stiftung, dafür stehen wir als Evangelische Kirche vor Ort.

Stiften ist deshalb eine gute und einfache Sache: Der Aufwand ist gering, der Ertrag aber groß.

- unserer Stiftung, denn mit jedem Euro wird das Stiftungskapital größer und damit auch der jährliche Ertrag der Stiftung, der für die Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde eingesetzt werden kann.

Damit haben wir auf Dauer eine breitere und sichere Handlungsbasis, mit der wir Kirche und Gemeinde planbar gestalten können.

- Stiftenden und Stiftung, denn das hat die noch junge Geschichte unserer Stiftung bereits gezeigt: Es wächst nicht nur das Stiftungskapital, sondern auch die Verbundenheit, das Interesse, die Mitverantwortung - kurz: die Gemeinschaft.

Steuerliche Vorteile:

Wer mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke fördert, kann diese Spende nach § 10b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bis zu einer Höhe von fünf Prozent des steuerpflichtigen Einkommens geltend machen.

Bei Unternehmen sind Spenden bis zu einer Höhe von 0,2 Prozent der gesamten Umsätze steuerlich abzugsfähig.

Und natürlich freuen wir uns als Evangelische Kirchengemeinde auch über jede kleine oder größere Spende, denn auch sie helfen uns aktuelle oder längerfristige Projekte zu realisieren.

Bei Zuwendungen an eine Stiftung aber geht noch mehr...

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 fördert "Vater Staat" das Engagement spendenwilliger und ehrenamtlich tätiger Menschen.

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages seiner Einkünfte kann demnach jeder Bürger/jede Bürgerin pro Jahr steuerlich geltend machen. Und bis zu einer Million Euro sind von der Steuer absetzbar, wenn diese als Vermögen in eine Stiftung gegeben werden, auf Wunsch über einen Zeitraum von zehn Jahren. Nach der bisherigen Rechtspraxis können auch beide Eheleute diesen Betrag geltend machen, also insgesamt 2 Millionen Euro.

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