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Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen - was müssen wir tun?

Sogenannte ökumenische Trauungen sind sicher immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar" treten wollen. ...

Trotzdem sollten sie sich aber darüber im klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne noch nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen und eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin.

Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren sie einen Gesprächstermin!

Sie sollten sich ohnehin mit beiden Seiten rechtzeitig in Verbindung setzen, damit es keine Terminkollisionen gibt.

Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die sogenannte "Dispens von der Form", das heißt die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen. Die Dispenz wird vom Bischof erteilt. Nur dann wird die Trauung auch katholischerseits anerkannt.

Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt.


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