Wir sind nicht in der Kirche - Kann unser Kind trotzdem getauft werden?
Aber kann diese Aufgabe gut und verantwortungsvoll wahrgenommen werden, wenn ich selbst diese Verbindung schon aufgegeben habe? Bringe ich mein Kind nicht in eine widersprüchliche Situation, wenn ich ihm später klarmachen muss, dass ich von ihm eine Verbindlichkeit erwarte, die ich selbst nicht (mehr) bereit bin aufzubringen?
Die Erfahrung zeigt, dass dieses Versprechen, das ausgetretene Eltern bei der Taufe abgeben, in der Regel nicht eingehalten wird oder werden kann. Auch Argumente, denen zufolge dem Kind in der Schule keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden sollen, oder das Kind sich später einmal selbst entscheiden soll, sind hier wenig stichhaltig:
Auch nichtgetaufte Kinder können am Religionsunterricht teilnehmen und mit Erreichung der Religionsmündigkeit sich selbst entscheiden, ob sie getauft werden wollen oder nicht. Ganz sicher hat dabei die Entscheidung der Eltern eine das Kind prägende Bedeutung.
Manche Eltern bringen vor, ihr Kirchenaustritt habe nur finanzielle Gründe gehabt. Dem muss aber entgegen gehalten werden, dass Kirche von allem Anfang an eine Solidargemeinschaft war, in der die finanziellen Belastungen, je nach Vermögen gemeinsam geteilt wurden. Auch die Kirchensteuer ist diesem urchristlichen Prinzip verpflichtet. Wer aus der Kirche austritt, um die Kirchensteuer zu sparen, dann aber die "Leistungen" der Kirche in Anspruch nehmen will, verhält sich nicht nur unsolidarisch, sondern erwartet auch ganz selbstverständlich, dass andere die Kosten mittragen. Und es ist sehr die Frage, ob dieses Verhalten den Kindern als Vorbild in Sachen christlicher Lebensführung dienen kann.
Wir erwarten deshalb bei der Taufe eines Kindes, dass wenigstens ein Elternteil Glied der evangelischen Kirche ist.