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Wie ist das mit Gesang während der Trauung?

Gegen einen oder auch zwei Gesangsvorträge durch eine/n Sänger/in oder einen Chor ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings gibt es dabei ein paar Dinge zu beachten: ...

  • Bestimmte Lieblingslieder sind unter Umständen Gema-Pflichtig (d.h. für ihre Verwendung, egal ob live gespielt oder von einem Tonträger, entstehen Kosten!).
  • Eine ganz wichtige Frage bei der Auswahl der Stücke ist auch, dass der Text der christlichen Botschaft und dem Sinn einer christlichen Trauung nicht widersprechen.
  • Sollten die Sängerin/der Sänger/der Chor auf die Begleitung durch unsere Organistin angewiesen sein, so entstehen dadurch Kosten, die nicht durch unseren Organistenvertrag abgedeckt sind und den Brautleuten gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wir haben für Sie Vorschläge zu Liedern zusammen gestellt, die im Gottesdienst gesungen werden können. Sollten Sie Liedwünsche haben, die dort nicht aufgeführt sind, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an!


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