Wie ist das mit der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare?
Nach der Evangelischen Kirche im Rheinland war die EKHN die zweite evangelische Landeskirche, die 2002 eine Segnung homosexueller Paare ermöglichte. Dies hatte die EKHN-Synode nach einer theologischen Diskussion auf breiter Ebene in den 90er Jahren beschlossen.
2013 erfolgte ein weiterer Schritt: Die Lebensordnung der EKHN wurde so überarbeitet, dass die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt wurden. Sie können nun auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden.
Seit dem 1. Januar 2019 wurde die Segnung der Trauung rechtlich gleichgestellt!
Zurück zur Übersicht