Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten möchte?
Der/die Eintrittwillige wendet sich an das zuständige Pfarramt, der/die Pfarrerin wird dann ein seelsorgerliches Gespräch mit ihm/ihr über die Beweggründe und die Konsequenzen des Eintritts führen.
Bei diesem Gespräch sollte der/die Eintrittwillige auch die Bescheinigung des Amtsgerichtes über den Austritt vorlegen.
Die Aufnahme selbst ist ein vergleichsweise formloser Akt, kann aber - auf Wunsch - auch gerne mit einer gottesdienstlichen Segnung verbunden werden. Eine nochmalige Tauf wird es nicht geben, denn die Taufe gilt für ein ganzes Leben.
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