Menu
Menü
X

Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten möchte?

Für den Wiedereintritt ist in der Regel das Pfarramt des Hauptwohnsitzes zuständig. In größeren Städten gibt es manchmal auch eine zentrale Beratungs- und Eintrittstelle für Eintrittswillige. ...

Der/die Eintrittwillige wendet sich an das zuständige Pfarramt, der/die Pfarrerin wird dann ein seelsorgerliches Gespräch mit ihm/ihr über die Beweggründe und die Konsequenzen des Eintritts führen.

Bei diesem Gespräch sollte der/die Eintrittwillige auch die Bescheinigung des Amtsgerichtes über den Austritt vorlegen.

Die Aufnahme selbst ist ein vergleichsweise formloser Akt, kann aber - auf Wunsch - auch gerne mit einer gottesdienstlichen Segnung verbunden werden. Eine nochmalige Tauf wird es nicht geben, denn die Taufe gilt für ein ganzes Leben.


top