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Was ist eigentlich ein Taufzeuge?

Zum Patenamt gehört normalerweise auch die Taufzeugenschaft, das heißt die Anwesenheit bei der Taufe. Der Pate/die Patin kann durch seine/ihre Anwesenheit bei der Taufe bezeugen, dass die Taufe vollzogen wurde. ...

Das kann in solchen Fällen wichtig sein, in denen der Nachweis über die Taufe aufgrund bestimmter Umstände anders nicht mehr erbracht werden kann. Die Funktion ist also ähnlich wie die eines Trauzeugen.

Da immer häufiger das Problem auftaucht, dass Personen aus dem familiären oder persönlichen Umfeld der Taufeltern nicht (mehr) in der Kirche sind, und deshalb das Patenamt nicht wahrnehmen können, stellt sich die Frage, ob sie - da ihnen häufig in Unkenntnis der Voraussetzungen bereits das Patenamt zugesagt wurde - nicht irgend eine andere Funktion wahrnehmen können. Hier wird dann immer wieder der Begriff der Taufzeugenschaft ins Spiel gebracht. Gemeint ist damit eigentlich, dass diese Personen bei der Taufe natürlich anwesend sein können, durchaus auch bestimmte Funktionen - wie das Entzünden und Halten der Taufkerze - übernehmen können.

Taufzeugen im eigentlichen Sinn sind sie aber nicht, da ihre Zeugenschaft ja nirgend dokumentiert wird, weder in den Kirchenbüchern, noch in den Dokumenten, die die Taufeltern erhalten. Es sollte deshalb auch nicht der Eindruck erweckt werden, als seien sie Paten.


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