Und wie ist das mit dem Fotographieren?
Das trifft gerade auch auf einen Gottesdienst zu, egal ob es nun ein Tauf-, ein Konfirmations-, oder ein Traugottesdienst ist: Das Wesentliche - den Zuspruch Gottes - kann auch die beste Kamera nicht einfangen, aber sie kann unser Herz daran hindern es wahrzunehmen.
Der Kirchenvorstand hat entschieden, dass eine Person bei besonderen Gottesdiensten fotografieren oder filmen darf. Die soll aber von einem festen Platz aus geschehen und mit dem Pfarrer/der Pfarrerin und dem Küster/der Küsterin abgesprochen werden.