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Kann ein Patenamt wieder rückgängig gemacht werden?

Nein, die Streichung oder Aberkennung des Patenamts sowie die Änderung der Eintragungen im Stammbuch und im Kirchenbuch sind nicht zulässig. ...

Allerdings ist es möglich, im Kirchenbuch zu notieren, dass aufgrund der Mitteilung von Patinnen, Paten oder der Eltern des Täuflings ein Patenamt nicht wahrgenommen wird. Es ist möglich, nachträglich Patinnen oder Paten zu benennen, die im Kirchenbuch eingetragen werden.


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