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Kann die Taufe auch in einer anderen als der Wohnortgemeinde stattfinden?

Grundsätzlich geht das. Eltern, die ihr Kind in einer anderen Gemeinde, als ihrer Wohnsitzgemeinde taufen lassen wollen, oder von einem anderen Pfarrer/einer anderen Pfarrerin, brauchen dafür das sogenannte Dimissoriale. ...

Damit wird bescheinigt, dass keine kirchenrechtlichen Bedenken gegen diese Taufe bestehen. In der Regel wird diese Bescheinigung auch problemlos ausgestellt, es sei denn, es lägen tatsächlich Sachverhalte vor, die gegen eine Taufe sprechen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn kein Elternteil Kirchenmitglied ist, oder auch, wenn die Verlagerung des Taufortes der Umgehung einer vom Kirchenvorstand der Wohnortgemeinde beschlossenen Ordnung dienen soll. In solch einem Fall darf das zuständige Pfarramt das Dimissoriale verweigern.

Ein Pfarrer/ eine Pfarrerin ist allerdings nicht verpflichtet, eine auswärtige Taufe vorzunehmen, es gibt also keinen Rechtsanspruch auf eine Taufe außerhalb der Wohnortgemeinde.

Der Grund hierfür liegt im Verständnis der Taufe: Nach evangelischem Verständnis wird der Täufling in die christliche Gemeinde hinein getauft und zwar nicht abstrakt in ein allgemeines Christentum, sondern die christliche Gemeinschaft wird ja für Täufling, aber auch Eltern und Paten, erst in der Gemeinde, in der sie leben und zu der sie gehören, konkret. Deshalb soll in der Regel die Taufe auch in der Wohnortsgemeinde stattfinden.

Dennoch kann es natürlich gute Gründe geben, warum eine Taufe an einem anderen Ort oder durch eine/n andere/n Pfarrer/in durchgeführt werden soll. Über diese Gründe sollten Sie möglichst frühzeitig mit ihrem zuständigen Pfarramt sprechen, damit für alle Beteiligten ein klares Bild entsteht. Nichts ist schlimmer, als wenn durch zeitlichen Druck eine Situation entsteht, in der es nicht mehr um sinnvole Vereinbarungen gehen kann, sondern nur noch um die unbedingte Durchsetzung persönlicher Wünsche oder kirchlicher Vorgaben!


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