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Stiften - wie geht das?

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Überweisungsträger

Stiften kann jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch jede juristische Person, wie bspw. ein rechtsfähiger Verein, oder eine Firma kann sich als Stifter betätigen.

Voraussetzung ist eigentlich nur der Wunsch, die Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Bischofsheim nachhaltig fördern und sichern zu wollen.

Es geht ganz einfach:

Um Stifter/in zu werden, brauchen Sie einfach nur den Zeichnungsbrief und den beiliegenden Überweisungsträger auszufüllen. Und das können Sie jetzt auch am Computer - wir haben alle Formulare entsprechend gestaltet. Den Zeichnungsbrief geben Sie bitte an uns zurück, den Überweisungsträger geben Sie Ihrer Bank oder Sparkasse.

Wichtig:

Wenn Sie einen eigenen Überweisungsträger nutzen möchten oder per Online-Banking überweisen wollen, dann geben Sie bitte als Verwendungszweck "Zustiftung" an. Denn bei Stiftungen wird steuerrechtlich genauestens zwischen eine Spende und einer Zustiftung unterschieden: Nur die Zustiftungen wandern in den Stiftungsstock und bleiben dauerhaft erhalten. Spenden an eine Stiftung müssen innerhalb eines Haushaltsjahres ausgegeben werden.

Übrigens:

In eine Stiftung können nicht nur Geldbeträge oder Geldvermögen eingebracht werden, sondern auch andere Vermögenswerte, die mithelfen den Stiftungszweck zu verwirklichen. Auch hierfür gelten besondere steuerliche Vergünstigungen.

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