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Wie kann ich die Gemeinde wechseln?

Wünscht ein Gemeindeglied einer anderen als seiner Wohnsitzkichengemeinde anzugehören, so bedarf es der Umgemeindung. ...

Bei der Umgemeindung ist eine schriftliche Abmeldung bei der Wohnsitzkirchengemeinde und eine schriftliche Anmeldung bei der aufnehmenden Gemeinde erforderlich. Am einfachsten geht das mit den Formularen auf unserer Service-Seite.

Die Gemeindezugehörigkeit entscheidet darüber, wo das passive und aktive Wahlrecht ausgeübt werden kann. In seelsorgerlichen Fragen aber steht grundsätzlich jede/r Pfarrer/in, unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit, zur Verfügung.


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